Manchmal hat man es in der Pflege mit dem berühmtberüchtigtem Intertrigo zu tun.
Tritt hin und wieder in den Hautfalten der Herrschaften auf, die viel schwitzen, unter Inkontinenz leiden oder eben gut propper sind.
Zumeist recht eine gute Hautpflege um dies zu vermeiden, aber manchmal hat sich das fiese Intertrigoding dann eben doch eingeschlichen.
Und manchmal reicht dann eine gute Hautpflege und das gezielte trocken halten der Falten nicht mehr aus und es muss eine Salbe her.
Da hat das nette Hausdoktorchen für die Unterbrusthautfalte der alten Bewohnerin nun ein frei verkäufliches Sälbchen verordnet. Hat MDKgemäß ordnungsgemäß ins Medikamentenblatt eingetragen:
Multilind Salbe (td) morgens & abends auftragen
(-> Intertrigo re Unterbrustfalte)
Nun hält sich dieser dummer Intertrigo aber einfach nicht daran, dass er eben nur unter der rechten Brust ausarten darf und ist auf einmal auch unter der linken Brust, oder gar in der Achsel oder oder oder…
Nun könnte man meinen, Ärzte und Pflegepersonal hätten, unabhängig voneinander, genug zu tun.
Und man könnte meinen, Pflegepersonal kann eine Hauterkrankung von der anderen schon unterscheiden.
und deswegen wiederum könnte man meinen, dass die Pflegekraft also an dem Morgen, an dem die linke Unterbrustfalte nun auch betroffen ist, die Salbe einfach entsprechend unter beiden Brüsten aufträgt…
Weiiiiiiiit gefehlt liebe Leser….
Jetzt muss die Pflegekraft erstmal den Arzt informieren und auf eine schriftliche Anordnung zum auftragen der Salbe warten.
Die Pflegekräfte werden in ihrem Wissen kastriert und müssen den Ärzten noch mehr Arbeit machen.
Und wir sprechen hier von Salben wie Multilind, Bepanthen, etc.
Alles was jeder Schornsteinfeger seiner Nachbarin auftragen dürfte… ohne ärztliche Anordnung…
Nur das 3jährig gelernte Pflegefachpersonal, dass muss sich diese Salben ärztlich anordnen lassen INKL. des Ortes, an den es geschmiert werden darf.
Man hat ja sonst nichts zu tun, gell.
MFA`s und Ärzte um Verzeihung bittend denn es ist nicht auf unserem Mist gewachsen,
Euer OSHchen